Lizenzen

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Ein Überblick über Lizenzen und Lizenztypen

Lizenzen

GPL – General Public License

für freie Software
Die Software ist Open Source und darf unter der GPL auch weiter und verändert vertrieben/veröffentlicht werden.
Copyleft Prinzip: Abgeleitete Versionen des Produkts/der Software müssen auch unter der GPL stehen.
Kommerzielle Nutzung ist hier also ausdrücklich erlaubt, so lange auch der veränderte Source-Code mit veröffentlicht wird.

AGPL

für freie Software
genau wie die GPL, nur dass in der AGPL auch der Quellcode von Netzwerkanwendungen (also solche auf die ein Benutzer keinen direkten Zugriff auf die Binaries hat sondern nur deren Ausgabe) Benutzern veröffentlicht werden muss.
Die AGPL ist von dem FSF gegenüber der GPL favorisiert.

LGPL – Lesser General Public License

für freie Software
Die Software ist Open Source (mit Quellcode zu veröffentlichen).
Veränderte Versionen müssen ebenfalls unter der LGPL oder der GPL veröffentlicht werden.
Wird die Software nur als externe(, binäre) Bibliothek verwendet/eingebunden, so muss die sie verwendende Software nicht unter einer bestimmten Lizenz stehen.

BSD – Berkeley Software Distribution

für freie Software
es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten.
Beim veröffentlichen/verbreiten un- oder veränderter Versionen als Source Code oder Binär muss die BSD Lizenz wie vorhanden mit veröffentlicht werden (also mit Copyright und Autor Hinweis, sofern vorhanden).
Ohne schriftliche Erlaubnis dürfen die Autoren nicht genannt werden, um das Werk/die Software zu bewerben.
Es kann also auch proprietäre Software veröffentlicht werden, ohne dass der Source Code veröffentlicht werden muss.
Die old-BSD Lizenz, also die ursprüngliche, hat im Gegensatz zur new-BSD Lizenz die zusätzliche Forderung eines “This product includes software dev. by…” auf Werbematerialien zum Produkt.
Die Simplified BSD Lizenz (auch FreeBSD) geht noch weiter und erlaubt auch das Nennen der Autoren für alle Zwecke.

MIT Lizenz

für freie Software
es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten.
Beim veröffentlichen/verbreiten un- oder veränderter Versionen als Source Code oder Binär muss die MIT Lizenz wie vorhanden mit veröffentlicht werden.

CC – Creative Commons

Für beliebige Werke.
Es gibt mehrere Creative Commons Lizenzen, welche bestimmte Einschränkungen machen.
Eine Lizenz setzt sich aus mehreren “Modulen” zusammen:
by: Urheber muss genannt werden
nc: keine kommerzielle Nutzung erlaubt (non commercial)
nd: Das Werk darf nicht verändert werden (non derivative)
sa: Werk, auch nach Veränderung, muss unter dieser Lizenz bleiben.

Public Domain

Unter “Public Domain” (Gemeinfreiheit) gestellte Werke sind komplett frei, ohne Restriktionen. Man kann mit ihnen tun und lassen was man möchte.
In Deutschland ist ein solcher Abtritt vom Urheberrecht nicht möglich. Man kann aber jedem erlauben alles mit dem Werk zu tun, was zu den selben Möglichkeiten führt. Das Urheberrecht bleibt jedoch beim Urheber.
Erst wenn die Schutzfrist und damit das Urheberrecht abgelaufen ist wird das Werk Gemeinfrei, unterliegt also keinerlei Beschränkungen mehr.

PHP Lizenz

Lizenz-Text in Quellcode und bei Binär-Release irgendwo in Doku plus ein definierter Hinweis auf die Verwendung von PHP bei egal welcher Form von Veröffentlichung muss enthalten sein.
Abgeleitete Programme dürfen nicht “PHP” im Namen haben, höchstens etwa “für PHP”.

OFL - SIL Open Font License

  • zur freien Verwendung
  • zur freien Modifizierung
  • zur freien Redistribution des Originals und von Änderungen

http://scripts.sil.org/OFL

Lizenztypen

Freie Software

“Freie Software ist Software, die für jeden Zweck genutzt, studiert, bearbeitet und in ursprünglicher oder veränderter Form weiterverbreitet werden darf.” @wp

Open Source

Quelloffen, dass heißt der Quelltext ist verfügbar und einsehbar.
Auch wenn die Open Source Definition der “Open Source Initiative” (OSI) ähnlich der Freier Software ist, wird in der Praxis Open Source nur für Software mit (meist) öffentlich verfügbarem Quelltext genannt.

Halb-Freie Software

Freie Software mit der Einschränkung, dass die Software für kommerzielle Zwecke nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden darf.

Copyleft

Als Copyleft bezeichnet man jene Eigenschaft von Lizenzen, dass abgeänderte Werke erneut unter den selben Bedingungen veröffentlicht werden müssen. Das heißt etwa dass freie Software nicht kommerziell und mit geschlossenem Source Code vertrieben werden darf sondern ebenfalls wieder unter den selben Bedingungen veröffentlicht wird.
Dies soll verhindern, dass etwa Firmen eine quell-offene Software unter eine kommerzielle Lizenz stellt und Geld verdient, ohne dabei der Allgemeinheit wieder etwas zurück zu geben.

Copyfree

Als Copyfree werden jene Lizenzen eingestuft, die neben dem Ändern der Werke auch das Ändern der Lizenzen erlauben.
Jene Werke unter dem Copyfree Attribut können also etwa auch restriktiveren Lizenzen unterstellt und etwa geschlossen verkauft werden.
(siehe auch copyfree.org)