Urheber-Pauschalabgaben auf Datenträger ungerechtfertigt / nicht rechtens?

EuGH-Anwältin stellt pauschale Urheberrechtsabgaben in Frage

Hm. Diese Abgaben, gedacht für/wegen Privatkopien, sind sicher für den Falle der Weitergabe an Dritte Personen im Recht der Privatkopie gedacht. Beim eigenen Kauf zahlt man ja schon den vollen Preis, für sich.

Das sollen die ruhig ganz abschaffen.

Auch wenn es hier erstmal nur um die Trennung von Kauf durch Unternehmen versus Kauf durch Privatperson geht, das ist irgendwie eh sinnlos und überhaupt nicht zu berechnen. Jedwede Zahlen die man hier als Preis-Basis anführen könnte sind doch total aus der Luft gegriffen.

Wenn ich mir eine Daten-/Backup-CD brenne, dann zahle ich mit an die Content-Mafia.

Wenn ich mir ein Online gekauftes Musikstück brenne, dann zahle ich an die Content-Mafia. Noch einmal.

Wenn ich mir eine CD kopiere oder Tracks neu zusammenstelle, dann zahle ich an die Content-Mafia. Noch einmal.

Erst wenn ich von mir erworbene Werke kopiere/brenne und an Dritte weitergebe sind die Gebühren gerechtfertigt. Aber wann ist so etwas schon der Fall? Bei mir eigentlich nie.

Empfehlungen lassen sich heute über Internet-Links verschicken. Gestreamt-angehört kann dann jeder selbst entscheiden ob er das Werk auch haben und kaufen möchte.