Die Vorratsdatenspeicherung nimmt überhand
Passend zur CCC Stellungnahme:
Vorletzte Woche wurde übrigens in Schleswig Holstein von CDU und SPD ein Gesetz verabschiedet, welche das Bundesgesetz zur 6-monatigen Speicherung aller Verbindungsinformationen, welches auf seine Rechtmäßigkeit zur Zeit noch vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft wird, kurzerhand auf Landesebene ausgeweitet.
Aber das allein ist noch nicht das Schlimmste daran:
Bei “einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” kann man sämtliche Daten abrufen.
Zumindest in der Heise News, und wie ich unsere große Koalition kenne sicher auch nicht im Gesetz, steht nichts davon, dass für einen solchen Fall eine richterliche Entscheidung notwendig wäre. Das heißt, nach Internetzensur-Manier (Gesetz zu Internetsperren, das BKA) kann unsere polizeiliche Exekutive selbst entscheiden, wann und von wem sie sämtliche Verbindungsdaten der letzten 6 Monate abrufen möchten.
Datenschützer und Opposition haben derweil noch Sinn für Grundrechte und Gerechtigkeit und äußern sich gegen dieses Gesetz.
Ein Gutachten eines Professors, welches scheinbar auch für das Bundesverfassungsgericht erstellt wurde, zeigt derweil auch:
Zunehmende Überwachung gesichert, Kontrolle der Daten nur ungenügend realisierbar.
Er kritisiert außerdem, dass sich die polizeilichen Behörden zumindest bei der Verwendung der Vorratsdaten zu sehr auf mittlere Straftaten konzentrieren, statt primär auf die wirklich Großen wie “organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder der Wirtschaftskriminalität, die eine längerfristige Speicherung von Verkehrsdaten rechtfertigen könnten”.