Udo Vetter (Lawblog.de) – Vortrag @Netzwoche Bielefeld
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50% der Anfragen auf Vorratsdaten die er erlebt hat waren “erschlichen” (unter falschen Angaben angefordert)
Als Zeuge muss man vor Polizei nicht aussagen. Erst auf schriftliche Vorladung durch den Staatsanwalt.