Host Europe – Restriktive und Schwammige Nutzungsbedingungen

Mit den Host Europe AGB habe ich ein paar Probleme. Insbesondere mit Blick auf ein paar großflächige Ausschlüsse bzgl. Nutzung eines vServers in den Bereichen IRC, P2P und Anonymisierung – beziehungsweise dieser kompletter Bereiche.

In den AGB heißt es:

in §13 Punkt 5:

(5) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.

Was bitteschön sind denn „objektive Umstände“? Man beachte auch dass hier auf die „Wahrscheinlichkeit“ eines Rechtsverstoßes verwiesen wird, nicht auf die Nachweisbarkeit oder Offensichtlichkeit. Ein „zur Überzeugung des Providers“ ist sehr schwammig und subjektiv. Auf eine erste Nachfrage wurde in diesem Bezug keine Erläuterung getätigt oder Stellung bezogen.

In §16 Punkt 1 heißt es:

Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem Kunden untersagt:

• Internet Relay Chat (IRC)-Dienste

• Anonymisierungsdienste

• P2P-Tauschbörsen

Da frag ich mich doch: Warum wird hier so pauschal und großflächig verboten? Zu IRC-Diensten zählen auch nützliche und sinnvolle Dienste wie Bouncer, Bots oder Server. Bouncer dienen zum Beibehalten des Namens, späterem Lesen von Privatnachrichten und der Chat-Historie auch über eigene Verbindungstrennungen hinweg. Außerdem muss man sich nicht jedes mal neu authentifizieren. Bots können neben wichtigen Moderationsfunktionen auch wichtige Service-Funktionen etwa zum Support leisten bieten, oder einfach nur Fun-Skripte für die Unterhaltung zwischendurch bieten. In Mumble IRC Channel etwa liefert ein Bot Neuigkeiten zu Commits, Bug- und Forumsbeiträgen. Außerdem bietet er unterstützende Funktionen wie das Anpingen von Servern (zum Prüfen ob ein Server online ist wenn jemand Hilfe braucht) oder das Durchsuchen des Wikis nach Stichworten. IRC-Server gibt es genügend – und doch möchte man vielleicht für eine geschlossene Community einen eigenen, privaten und/oder gesicherten Server starten; oder auch für ein firmeninternes IRC (d.h. nur für autorisierte Zugreifbar aber natürlich auch von extern verbindbar).

Warum sollte man all diese nützlichen Funktionen verbieten? Ich könnte mir lediglich Vorsorge in Hinblick auf Warez-IRC-Bots vorstellen; aber das ist doch so oder so abgedeckt und könnte man wesentlich effektiver eingrenzen.

Auf Rückfrage konnte oder wollte man mir weder spezifische Gründe nennen noch den Bereich des Verbotes eingrenzen. Mit Absprache gibt es Einzelfall-Ausnahmen. Aber wenn die genauso schwammig und restriktiv sind und man explizit mitteilt man behalte sich ausdrücklich vor den Server (also den ganzen Server!) zu sperren, wenn „Beschwerden über Aktivitäten erhalten, die sich auf IRC beziehen“. Beschweren kann sich jeder; kann ich es also gleich sein lassen!?

„Anonymisierungsdienste“ ist ein sehr weiter Begriff und man könnte einige Dienste die nicht zur Anonymisierung konzipiert sind, aber dennoch – wenn man spitzfindig ist – in gewisser Weise anonymisieren. Jede Sicherheitsfunktion anonymisiert in Gewisser weise gegenüber außenstehenden. Wenn ich Webseiten über HTTPS anbiete, anonymisiere ich bereits? Wenn ich in meiner Statistiksoftware dem deutschen Gesetz entsprechend IPs anonymisiere, laufe ich dann auch schon Gefahr, dass mein Server gesperrt wird?

Ja, ich bin hier sehr genau und spitzfindig. Aber darum geht es in AGB. Man muss immer auch davon ausgehen dass das Gegenüber seine Rechte voll ausschöpft. Wobei hier die Frage ist – ist Host Europe überhaupt im Recht? Seit dem Origin-Debakel weiß ich auch etwas mehr zum deutschen Gesetz bezüglich AGB. Und so ein großer und kategorischer Ausschluss bezüglich Anonymisierung, die in vielen und grundsätzlichen Bereichen zwingend erforderlich und Standard ist ist weder klar definiert noch ist es nicht nicht zum Nachteil des Kunden. Und überraschend ist es ebenfalls. Warum sollte ich meine Webseiten nicht über HTTPS anbieten dürfen?

Kommen wir zum dritten Punkt; gleiches Problem. „P2P-Tauschbörsen“. Eine P2P-Tauschbörse ist ein Netzverbund, man kann sie nicht von einem Server aus vollständig anbieten. Man kann höchstens Tracker, Clients, Peers, Seeds etc anbieten. Ohnehin ist P2P ein fließender Begriff. Wann bin ich ein Peer und wann nicht? Wann bin ich in einer Tauschbörse und wann nicht?

Auch aus Bandbreiten- und Effizienzsicht ist diese Untersagung wenig verständlich. Downloads über P2P anzubieten statt direkt als Dateien hat vielerlei Vorteile.

Auf Nachfrage wurden keine Probleme darin gesehen Dateien die ohnehin als Dateidownload verfügbar sind – was ich explizit erwähnt habe – auch als Seeder über Torrent anzubieten. Insofern ein Zugeständnis in einem konkreten Fall – klarer macht dies den AGB-Punkt sowie alle anderen Fälle und Interpretationen jedoch nicht.

Erneut könnte hier auf Warez abgezielt worden sein – aber erneut wurde am Ziel völlig vorbei geschossen. Oder sollten wir sagen: Das Ziel wurde getroffen – plus ein Umkreis mit 100-facher Größe, plus ein bisschen Puffer wegen Unsicherheit.

Auf den Aspekt Anonymisierung wurde bei der Antwort auf meine Anfrage leider auch überhaupt nicht eingegangen. Und damit bleibt das ganze, für meinen Geschmack jedenfalls, viel zu restriktiv, viel zu großflächig schwammig, und die IRC-Ausnahme für einen EinbenutzerBNC mit Vorbehalt zur Serversperrung bei Beschwerde ist ein Witz. Schade.